Drittstaaten Lkw Fahrer in Deutschland: Arbeitsgenehmigung und Führerschein

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Drittstaaten Lkw Fahrer in Deutschland: Arbeitsgenehmigung und Qualifikation

Lkw Fahrer aus Drittstaaten

Für Drittstaaten Lkw Fahrer gibt es in Deutschland bestimmte Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen, um als Berufskraftfahrer arbeiten zu können. Dazu zählen die Arbeitsgenehmigung, die Berufskraftfahrerqualifikation und der B-CE Führerschein.


Arbeitsgenehmigung:

Die Bundesagentur für Arbeit ist an dem Prozess beteiligt, eine Arbeitsgenehmigung für Drittstaaten Lkw Fahrer in Deutschland zu erhalten. Eine Zusammenarbeit mit der Ausländerbehörde ist ebenfalls notwendig. Die Beschäftigung ohne EU- oder EWR-Grundqualifikation ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich, wie beispielsweise der Sicherung eines Arbeitsplatzangebots als Berufskraftfahrer im Güterkraftverkehr.


Berufskraftfahrerqualifikation:

Als Drittstaaten Lkw Fahrer müssen Sie eine spezielle Qualifikation als Berufskraftfahrer erwerben. Diese besteht aus fünf Modulen, die jeweils 7 Stunden dauern. Die Module umfassen Themen wie Fahrsicherheit, Ladungssicherung, Sozialvorschriften und umweltgerechtes Verhalten. Wenn Sie einen CE-Führerschein nach 2009 erworben haben, müssen Sie eine beschleunigte Grundqualifikation absolvieren, Bei der beschleunigten Grundqualifikation ist zunächst eine Schulung von 140 Stunden zu absolvieren und anschließend eine theoretische Prüfung von 90 Minuten zu bestehen. Die Prüfung zur Erlangung der beschleunigten Grundqualifikation als Berufskraftfahrer wird von den Industrie- und Handelskammern (IHKs) abgenommen und erfolgt ausschließlich in deutscher Sprache. Es ist daher wichtig, dass Sie ausreichende Deutschkenntnisse besitzen, um die Prüfung erfolgreich absolvieren zu können.


Gültigkeit und Tausch von Drittstaaten Führerscheinen in Deutschland:

Wenn Sie als Drittstaaten Lkw Fahrer in Deutschland arbeiten möchten, müssen Sie sicherstellen, dass Ihr Führerschein in Deutschland gültig ist. In der Führerschein Fahrverordnung (FeV) gibt es eine Liste 11, die Auskunft darüber gibt, ob Ihr Drittstaaten-Führerschein in Deutschland umtauschbar ist oder nicht. Wenn Ihr Führerschein in der Liste 11 aufgeführt ist, können Sie ihn gegen einen deutschen Führerschein nach 6 Monaten umtauschen. Wenn Ihr Führerschein nicht in der Liste 11 aufgeführt ist, müssen Sie eine theoretische und praktische Fahrprüfung in den entsprechenden Fahrerlaubnisklassen (B, C, E) ablegen, um die Fahrerlaubnis zu erhalten.

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